Geburtsanmeldung
Vorgehensweise:
- Mindestens ein Elternteil muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Geburt im Standesamt der Geburtsgemeinde vorstellig werden
- Geburtsbescheinigung, ausgestellt durch den Arzt, muss vorgelegt werden
- Heiratsbuch und Personalausweise der Eltern müssen vorgelegt werden
- Die „Anerkennungsurkunde eines ungeborenen Kindes“ muss im gegebenen Falle vorgelegt werden
Kosten:
Eine Geburtsanmeldung ist kostenlos
Geburtsanmeldungen sind in der Gemeinde BURG-REULAND nicht an der Tagesordnung, da es innerhalb der Gemeinde keinen Krankenhausstandort gibt und Hausgeburten eher die Ausnahme sind.
Auszug aus der Geburtsurkunde
Auszüge aus der Geburtsurkunde können nur durch die Geburtsgemeinde ausgestellt werden.
Vorgehensweise zum Erhalt eines Auszugs:
Auszüge können schriftlich oder mündlich durch die betreffende Person selbst, Angehörige oder Bezugspersonen angefragt werden.
In verschiedenen Fällen wird das Vorzeigen des Personalausweises verlangt.
Auszüge können auch durch Rechtsanwälte oder diverse andere Verwaltungen angefragt werden.
Kosten:
3,00 Euro
Aushändigungsfrist:
nach Unterschrift des Standesbeamten höchstens 1 bis 3 Tage.