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Friedhofregister

Die Grabstätten werden mithilfe eines elektronischen Friedhofregisters verwaltet, das fortwährend aktualisiert wird. Da viele ältere Grabkonzessionen abgelaufen sind, wird diese Aktualisierung seit einigen Jahren pro Friedhof in mehreren Etappen durchgeführt:

  1. Informationsversammlung für die Einwohner
  2. Einschreiben an die Kontaktpersonen der Gräber: erste Aufforderung, die Konzession zu erneuern oder auf die Grabstätte zu verzichten
  3. Einjährige Bekanntmachung am Friedhofeingang mit zweiter Aufforderung und Liste der Gräber (Grabnummer, Konzessionsnummer, Grabname), für die es noch etwas zu regeln gibt.

Über Gräber, die nach der einjährigen Bekanntmachung nach wie vor ohne konkretes Ergebnis verbleiben, berät das Gemeindekollegium sich und legt die weiteren Schritte fest.
Grundsätzlich hat die Gemeindeverwaltung dann jedoch das Recht, ohne Entschädigung für vorhandene Denkmäler, Grabzeichen, Platten und sämtliche weiteren Materialen dem Nutzungsrecht ein Ende zu setzen und frei über diese Gräber zu verfügen. Sollte es sich als erforderlich erweisen, werden die Materialien von der Gemeinde auf Kosten des Konzessionsinhabers bzw. seiner Rechtsnachfolger entfernt.