 
 Aufruf zur Bewerbung auf die Trägerschaft der Offenen Jugendarbeit ab 2028.
Gemäß Artikel 25 § 1 des Dekrets zur Förderung der Jugendarbeit fördert die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in jeder Gemeinde einen Träger der Offenen Jugendarbeit.
Die Trägerschaft kann dabei durch eine VoG, die jeweilige Gemeinde oder die Regierung erfolgen, die das Jugendbüro mit der Durchführung betraut.
Sofern die Trägerschaft aktuell bei der der Regierung liegt, ist die Regierung verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor Ablauf des laufenden Förderzeitraums einen Aufruf zu veröffentlichen. Dieser dient dazu, interessierten Vereinigungen die Möglichkeit zu geben, sich für die Trägerschaft der Offenen Jugendarbeit im kommenden Förderzeitraum zu bewerben. Nachstehend finden Sie das Schreiben bezüglich des Aufrufes zur Bewerbung auf die Trägerschaft der Offenen Jugendarbeit.
Der derzeitige Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2027, der neue Förderzeitraum beginnt am 01.01.2028 und endet am 31.12.2032.
Interessierten Vereinigungen steht es frei, die Trägerschaft der Offenen Jugendarbeit für den kommenden Förderzeitraum 2028-2032 zu übernehmen. Sollte eine Vereinigung die Absicht hegen, die Trägerschaft übernehmen zu wollen, wird sie gebeten, dies bis zum 31.12.2025 Frau Jennifer Nyssen (jennifer.nyssen@dgov.be) mitzuteilen.
 
 