Wonach
suchen Sie?
LAVE_LINGE_RES

Stromverteilungstarife: wichtige Änderung

  • Energie

Die CWaPE (Commission wallonne pour l’Énergie) teilt mit, dass sich der Zeitplan für den Doppeltarif automatisch am 1. Januar 2026 ändert.

Am 1. Januar 2026 bekommt der Doppeltarif einen neuen Zeitplan!

Beim Doppeltarif gibt es eine Unterscheidung zwischen Schwach- und Spitzenlaststunden. Stromverbrauch, der in den Spitzenlaststunden – üblicherweise von 7.00 bis 22.00 Uhr während der Woche – verzeichnet wird, wird zu einem höheren Tarif in Rechnung gestellt als Stromverbrauch, der in den Schwachlaststunden – üblicherweise nachts von 22.00 bis 7.00 Uhr sowie am Wochenende – verzeichnet wird.

Ab 1. Januar 2026 gibt es täglich zwischen 11.00 und 17.00 Uhr ein neues Zeitfenster mit Schwachlaststunden! In diesem Zeitfenster kostet Strom genauso viel wie nachts. Dieser neue Zeitplan gilt jeden Tag.

Muss ich etwas unternehmen?

Nein, die Umstellung auf die neuen Zeitfenster des Doppeltarifs erfolgt automatisch – Sie müssen nichts tun! Egal, ob Sie einen elektromechanischen Zähler (mit einem Rädchen, das sich dreht) oder einen Smart Meter (digital) haben: Ihr Netzbetreiber nimmt die Umstellung aus der Ferne vor. Ihrerseits ist keine Handlung erforderlich.

Lediglich Personen, die die Deaktivierung der Smart-Funktion ihres digitalen Zählers beantragt haben, werden von ihrem Netzbetreiber kontaktiert.

Warum werden die Zeitfenster für den Doppeltarif geändert?

Das Verteilnetz, bei dem es sich hauptsächlich um ein Niederspannungsnetz handelt, steht im Zusammenhang mit der Energiewende vor großen Herausforderungen, darunter:

  • Eine zunehmende Produktion von erneuerbarer, dezentralisierter und intermittierender Elektrizität
  • Eine zunehmende Elektrifizierung von Anwendungen, die zu einem erhöhten Leistungsbedarf im Netz führt

Die Entwicklung der Zeitfenster des Doppeltarifs ergibt sich hauptsächlich aus dem Bestreben, den Strombedarf zu optimieren und einen besser über den Tag verteilten Verbrauch zu fördern.

Weitere Erklärungen/Begründungen

Mehrere Faktoren erklären die Notwendigkeit, die Zeitfenster zu ändern:

  • Entwicklung der Verbrauchsprofile: Die Gewohnheiten der Haushalte und Kleinunternehmen verändern sich mit der Zeit. Beispielsweise führen die massive Verbreitung von Elektroautos, der vermehrte Einsatz von Heizungs- (Wärmepumpen) und Klimaanlagen sowie die allgemeine Elektrifizierung von Anwendungen zu einem Anstieg des Strombedarfs, der sich auf bestimmte Tageszeiten konzentriert.
  • Verwaltung der Verbrauchsspitzen: Zeiten mit sehr hohem Verbrauch, häufig am frühen Morgen oder am Abend, belasten das Netz stärker. Durch die Anpassung der Zeitfenster für den Doppeltarif möchten die Behörden die Kunden dazu bewegen, bestimmte Anwendungen auf außerhalb dieser Spitzenzeiten zu verlagern. So sollen die Spitzen abgemildert und die Stabilität des Netzes zu angemessenen Kosten gewährleistet werden.
  • Integration von erneuerbaren Energien: Der Boom der Solar- und Windenergie, die grüne, aber intermittierende Elektrizität erzeugen, erfordert eine Überarbeitung der Art und Weise, wie der Bedarf gesteuert wird. Die neuen Zeitfenster sind konzipiert, um den Verbrauch in jener Zeit zu fördern, in der erneuerbare Elektrizität besonders reichlich vorhanden ist.

Zusammengefasst: Die Änderungen der Zeitfenster für den Doppeltarif sind Teil der Anpassung an neue Herausforderungen im Energiebereich und fördern eine rationellere Nutzung des Netzes. So werden die Kosten für den Einzelnen und für die Gemeinschaft reduziert, was wiederum den Übergang zu widerstandsfähigeren Netzen erleichtert.

Ich habe den Sozialtarif. Was sind die Auswirkungen für mich?

Wenn Sie den Sozialtarif haben und Strom nach der Doppeltarif-Regelung in der Wallonie verbrauchen, wird Ihnen der Sozialtarif unter Berücksichtigung der neuen Zeitfenster für den Doppeltarif berechnet. Auch Sie müssen somit Ihre Verbrauchsgewohnheiten mit dem 1. Januar 2026 anpassen.

Ich habe einen Zähler mit aktivierter Vorauszahlungsfunktion. Welche Auswirkungen gibt es für mich?

Der Zeitplan Ihres Zählers mit Vorauszahlungsfunktion wird ebenfalls mit 1. Januar 2026 angepasst. Achten Sie daher auf die Zeiten, in denen Sie Strom verbrauchen – vor allem am Wochenende, da dieses nicht mehr nur aus Schwachlaststunden bestehen wird.

Gilt die Umstellung für alle Nutzer des Netzes?

Die Änderung der Zeitfenster für den Doppeltarif betrifft alle Verbraucher, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, eine Leistung von unter 56 kVA haben und mit einem Smart Meter oder einem elektromechanischen Zähler ausgestattet sind.

Bei Nutzern des Niederspannungsnetzes mit einer Anschlussleistung von über 56 kVA gelten die neuen Zeitfenster für den Doppeltarif ab dem 1. Januar 2026 nur für diejenigen, deren Entnahmeleistung nicht gemessen wird (Zähler vom Typ YMR).

Downloads

Links