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Ahnenforschung

Vorgehensweise und Voraussetzungen:

  • Terminabsprache (beim Bevölkerungs- und Standesamt)
  • „Ahnenforscher“ werden generell nachmittags empfangen.
  • Selbständiges Suchen in den Standesamtregistern wird vorausgesetzt. Auf Nachfrage kann das Gemeindepersonal bei Problemen Hilfestellung leisten.
  • Für die Einsicht in Urkunden, die nicht älter als 100 Jahre sind, muss eine durch das Gericht Erster Instanz ausgestellte Genehmigung vorgelegt werden.
  • Ist die Zahl der gesuchten Urkunden begrenzt und liegen genaue Daten vor, übernehmen die Bediensteten nach Absprache mit dem Ahnenforscher das Suchen der Urkunden.

Kosten:

Jeder Interessierte kann kostenlos Einsicht in die Standesamtsregister haben.
Das Kopieren von Standesamtsurkunden zum Zweck der Ahnenforschung erfolgt kostenpflichtig in der Gemeindeverwaltung.

Aushändigungsfrist: nach Unterschrift des Standesbeamten 1 bis höchstens 3 Tage.