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Beglaubigte Kopien

Vorgehensweise zum Erhalt einer beglaubigten Kopie:

  • beim Bevölkerungsamt vorstellig werden;
  • Originaldokument mitbringen;
  • Kopie(n) des Originaldokuments mitbringen (Kopien können ggf. auch durch die Gemeindeverwaltung angefertigt werden – Preis einer Kopie: 1,00 Euro);

Kosten:

  • 3,00 Euro für die Beglaubigung eines Dokumentes;
  • 1,00 Euro bei jeder weiteren Beglaubigung des selben Dokumentes.

Aushändigungsfrist: nach Unterschrift des zuständigen Beamten;
höchstens 1 bis 2 Tage (bei Abwesenheit des zuständigen Beamten)