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Jugendlager

Jedes Jugendlager muss genehmigt sein, d.h. der Parzelleneigentümer muss die Genehmigung beim Gemeindekollegium der Gemeinde anfragen.

Die Teilnehmer der Jugendlager sind mittels einer Namensliste innerhalb eines Tages nach Ankunft bei der Polizei zu melden.

Am Ende des Monats überweist der Inhaber 0,20 Cent pro Übernachtung pro Teilnehmer auf das Konto der Gemeinde (BE96091000414705).

Die entsprechenden Formulare und Verordnungen sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.