Polizeistundenverlängerungen
Polizeistundenverlängerungen können für 1 oder 2 Stunden gewährt werden.
An verschiedenen Feiertagen im Jahr ist die „Sperrstunde“ aufgehoben.
Diesbezüglich gibt die Gemeindeverwaltung nähere Angaben.
Vorgehensweise:
- Anfragen müssen vor der Veranstaltung vom Veranstalter schriftlich eingereicht werden.
- Genaue Angaben bezüglich, Datum, Ort … müssen gemacht werden.
Kosten: keine
Aushändigungsfrist:
nach Unterschrift des Bürgermeisters höchstens 1 bis 3 Tage.