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Polizeistundenverlängerung und Ballsteuer

Polizeistundenverlängerungen

Polizeistundenverlängerungen können für 1 oder 2 Stunden gewährt werden.

Bei Tanzveranstaltungen/Disco wird eine zusätzliche „Ballsteuer“ erhoben.
An verschiedenen Feiertagen im Jahr ist die „Sperrstunde“ aufgehoben.
Diesbezüglich gibt die Gemeindeverwaltung nähere Angaben.

Vorgehensweise:

  • Anfragen müssen vor der Veranstaltung vom Veranstalter mündlich oder schriftlich eingereicht werden.
  • Genaue Angaben bezüglich, Datum, Ort … müssen gemacht werden.

Kosten:

a) 2,50 Euro für die Verlängerung von 1 Uhr bis 2 Uhr
b) 7,50 Euro für die Verlängerung von 1 Uhr bis 3 Uhr

Aushändigungsfrist:
nach Unterschrift des Bürgermeisters höchstens 1 bis 3 Tage.

Ballsteuer

25 Euro pro Tanzpartie, unabhängig von der Größe der Tanzfläche