Polizeistundenverlängerungen
Polizeistundenverlängerungen können für 1 oder 2 Stunden gewährt werden.
Bei Tanzveranstaltungen/Disco wird eine zusätzliche „Ballsteuer“ erhoben.
An verschiedenen Feiertagen im Jahr ist die „Sperrstunde“ aufgehoben.
Diesbezüglich gibt die Gemeindeverwaltung nähere Angaben.
Vorgehensweise:
- Anfragen müssen vor der Veranstaltung vom Veranstalter mündlich oder schriftlich eingereicht werden.
- Genaue Angaben bezüglich, Datum, Ort … müssen gemacht werden.
Kosten:
a) 2,50 Euro für die Verlängerung von 1 Uhr bis 2 Uhr
b) 7,50 Euro für die Verlängerung von 1 Uhr bis 3 Uhr
Aushändigungsfrist:
nach Unterschrift des Bürgermeisters höchstens 1 bis 3 Tage.
Ballsteuer
25 Euro pro Tanzpartie, unabhängig von der Größe der Tanzfläche