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Reisepässe

Reisepass

Reisepässe können nur noch für 7 Jahre ausgestellt werden.

Vorgehensweise:

  • persönlich beim Bevölkerungsamt vorstellig werden
  • 1 Lichtbild mitbringen
  • Antragsformulare unterschreiben bei Minderjährigen muss ebenfalls ein Elternteil vorstellig werden zwecks Unterschriftsleistung

Preis:

  • normales Verfahren: 87,00 Euro – 7 Jahre Gültigkeit
  • dringendes Verfahren (außergewöhnliches Verfahren): 262,00 Euro – 7 Jahre Gültigkeit

Aushändigungsfrist:

Die Reisepässe werden nicht mehr durch die Gemeindeverwaltung fertig gestellt sondern nach Brüssel weitergeleitet.

  • Dauer eines normalen Verfahrens: 5 Arbeitstage
  • Dauer eines dringenden Verfahrens: 1 Tag (24 Stunden)

Reisepass für Kinder unter 18 Jahren

Ab dem 01.09.1999 muss jedes Kind, egal wie alt es ist, einen eigenen Reisepass haben, wenn es sich in ein Land begibt, in welchem noch Reisepasspflicht besteht.

Vorgehensweise:

  • das Kind muss persönlich und in Begleitung von mindestens einem Elternteil vorstellig werden
  • das Kind sowie ein Elternteil müssen die Antragsformulare unterschreiben
  • 1 Lichtbild

Kosten:

  • normales Verfahren: 35,00 Euro
  • dringendes Verfahren: 210,00 Euro

Aushändigungsfrist :

  • Dauer eines normalen Verfahrens: etwa 5 Arbeitstage
  • Dauer eines dringenden Verfahrens: 1 Tag (24 Stunden)