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Verlusterklärung Diebstahl Pass

Vorgehensweise beim Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises:

  • unverzüglich im Bevölkerungsamt oder im Polizeibüro vorstellig werden und dort eine „Verlusterklärung“ einreichen
  • Lichtbild: die Verlusterklärung wird mit einem Lichtbild versehen.

Kosten: gratis

Aushändigungsfrist: nach Unterschrift des zuständigen Beamten höchstens 1 – 3 Tage

Gültigkeitsdauer der Verlusterklärung: 1 Monat
Nach Ablauf des 1. Monats muss der Antragsteller wieder im Besitz eines durch die Gemeindeverwaltung neu beantragten Personalausweises sein (Vorgehensweise siehe Punkt 2).