Vorgehensweise beim Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises:
- unverzüglich im Bevölkerungsamt oder im Polizeibüro vorstellig werden und dort eine „Verlusterklärung“ einreichen
- Lichtbild: die Verlusterklärung wird mit einem Lichtbild versehen.
Kosten: gratis
Aushändigungsfrist: nach Unterschrift des zuständigen Beamten höchstens 1 – 3 Tage
Gültigkeitsdauer der Verlusterklärung: 1 Monat
Nach Ablauf des 1. Monats muss der Antragsteller wieder im Besitz eines durch die Gemeindeverwaltung neu beantragten Personalausweises sein (Vorgehensweise siehe Punkt 2).