Das Pensionstelefon bekommt eine neue Telefonnummer
Ab dem 1. September 2026 wird die Nummer des kostenlosen Pensionstelefons 1765 von einer Standardnummer ersetzt: 02 225 1765
Unsere Dienstleistungen ändern sich nicht: Bürger können sich für Fragen oder Unterstützung bei ihrer Akte weiterhin an die Pensionseinrichtungen (den Pensionsdienst, das LISVS und Sigedis) wenden.
Durch die Umstellung auf eine Standardnummer lassen sich erhebliche Einsparungen (wie von der Regierung gefordert) – mehr als eine Million Euro pro Jahr – erzielen, während die Qualität der Dienstleistungen gewährleistet bleibt.
Für die meisten Bürger ändert sich wenig: Anrufe zu einer Standardnummer sind in den meisten Festnetz- und Mobilfunkabonnements inbegriffen oder werden zum Ortstarif abgerechnet. Auch die Öffnungszeiten ändern sich nicht: Von Montag bis Freitag, von 8.30 bis 12.00 Uhr.
Für Personen, die sich in einer prekären Situation befinden, werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Wer in der Warteschleife ist, kann um einen kostenlosen Rückruf bitten und eine Nachricht hinterlassen, damit sich ein Mitarbeiter später bei ihm meldet.
Wie können Sie die Pensionseinrichtungen ab dem 1. September 2026 kontaktieren?
Telefonisch:
- 02 225 17 65 (Belgien)
- +32 2 225 17 65 (Ausland)
Online: www.mypension.be
Über unsere Kommunikationspolitik
Eine Frage zu Ihrer Pension?
- Besuchen Sie www.mypension.be oder www.pensionsreform.be.
- Finden Sie keine Antwort auf Ihre Frage? Kontaktieren Sie uns über mypension.be oder rufen Sie die Nummer 02 225 17 65 an.
- In den meisten Fällen können unsere Mitarbeiter Ihnen am Telefon oder über E-Mail weiterhelfen. Falls nötig, vereinbaren wir einen Termin für Sie.
Liegt Ihr Pensionsdatum noch in ferner Zukunft?
Bitte warten Sie noch etwas, bevor Sie uns kontaktieren. Verfolgen Sie die Anpassungen auf www.mypensiongestaltetsichum.be und abonnieren Sie unseren Newsletter. Infolge der Pensionsreform erhalten wir nämlich sehr viele Fragen.
Über das soziale Internetangebot
Der alte „Sozialtarif für Telekommunikation“ wurde am 1. März 2024 durch ein neues System, nämlich „soziales Internetangebot“, ersetzt.
Das soziale Internetangebot ist ein günstiger Höchsttarif für einen festen Internetanschluss. Dieser Internetanschluss muss eine Reihe von technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die darauf abzielt, einer größeren Anzahl von Einzelpersonen oder Familien in gefährdeten Situationen (die ein Eingliederungseinkommen oder eine andere Form der finanziellen Unterstützung erhalten) Zugang zum Internet zu verschaffen.
Prüfen Sie, was für Sie am günstigsten ist:
- Haben Sie den alten Sozialtarif für Telekommunikation? Sie können diesen behalten. In einigen Fällen erlischt Ihr Anspruch auf den alten Sozialtarif für Telekommunikation automatisch.
- Anspruch auf den alten Sozialtarif für Telekommunikation bedeutet nicht, dass Sie automatisch Anspruch auf das soziale Internetangebot haben. Der FÖD Wirtschaft hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren Anspruch auf das soziale Internetangebot überprüfen können (https://offreinternetsociale.economie.fgov.be/). Die Ergebnisse dieser Überprüfung haben rein informativen Charakter und begründen keinerlei Rechte.
- Überprüfen Sie unbedingt Ihre Internetnutzung, denn das soziale Internetangebot ist preisgünstig, hat aber auch Einschränkungen hinsichtlich Geschwindigkeit und Datenvolumen. Wenden Sie sich an eine Anlaufstelle für Telekommunikation, um sich beraten zu lassen.
Weitere Informationen: https://economie.fgov.be/de/themen/online/telekommunikation/soziales-internetangebot-ein