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Polizeizone Eifel

E-Scooter: Sicher unterwegs statt böse Überraschung

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Die Polizeizone Eifel warnt vor zu jungen Fahrern und zu schnellen E-Scootern

E-Scooter gehören mittlerweile zum Straßenbild. Gleichzeitig stellen wir bei Kontrollen und Verkehrsunfällen immer häufiger fest, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren mit E-Scootern unterwegs sind oder Fahrzeuge benutzen, die deutlich schneller als 25 km/h fahren können. Auch die Sichtbarkeit ist dabei nicht selten problematisch.

Deshalb erinnern wir an die wichtigsten Regeln.

Wer mit einem motorisierten E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, muss grundsätzlich mindestens 16 Jahre alt sein. Es gibt gesetzlich festgelegte Ausnahmen für bestimmte Verkehrsbereiche. Für den normalen Straßenverkehr gilt jedoch: E-Scooter sind grundsätzlich für unter 16-Jährige nicht erlaubt.

Ein normales motorisiertes Fortbewegungsgerät darf bauartbedingt höchstens 25 km/h schnell sein. Ein E-Scooter, der technisch schneller als 25 km/h fahren kann, ist nicht einfach ein normaler E-Scooter. Wird bei einer Kontrolle eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h festgestellt, wird der E-Scooter durch die Polizei sichergestellt und der Vorfall wird der Staatsanwaltschaft mittels Protokoll zur Kenntnis gebracht. Je nach technischer Ausführung können zusätzlich andere Vorschriften gelten, beispielsweise hinsichtlich Zulassung, Kennzeichen, Versicherung oder Führerschein.

Auch die Helmpflicht ist zu beachten. Bei einem motorisierten Fortbewegungsgerät mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h gilt die Helmpflicht.

Ein gewöhnlicher E-Scooter ist grundsätzlich für eine Person bestimmt. Die Beförderung einer zweiten Person ist daher nicht erlaubt.

Auch hinsichtlich Versicherung und Immatrikulation gilt: Ein gesetzeskonformes motorisiertes Fortbewegungsgerät benötigt grundsätzlich kein Kennzeichen und keine Zulassung. Bei bestimmten Fahrzeugen können jedoch Versicherung, Zulassung und Kennzeichen vorgeschrieben sein. Nicht jeder E-Scooter ist rechtlich gleich.

Zu schnelle E-Scooter werden sichergestellt

Unsere Kontrollen richten sich nicht gegen E-Scooter als Verkehrsmittel der sanften Mobilität. Sie dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Wer jedoch mit einem E-Scooter unterwegs ist, der mehr als 25 km/h erreichen kann, muss damit rechnen, dass das Gerät sichergestellt wird.

Unser Appell richtet sich insbesondere an die Eltern

Bevor Sie Ihrem Kind einen E-Scooter kaufen oder zur Verfügung stellen, prüfen Sie bitte, ob Ihr Kind mindestens 16 Jahre alt ist, ob der E-Scooter bauartbedingt auf höchstens 25 km/h begrenzt ist, ob bei mehr als 20 km/h ein geeigneter Helm vorhanden ist, ob der E-Scooter technisch vorschriftsmäßig ist und ob nur eine Person befördert wird.

Auch die Beleuchtung und Sichtbarkeit sind gesetzlich geregelt. Die vorgeschriebenen Rückstrahler müssen am E-Scooter vorhanden sein. Bei Dunkelheit oder eingeschränkter Sicht muss zusätzlich die vorgeschriebene Beleuchtung verwendet werden. Gerade in der dunkleren Jahreszeit appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmer, auf eine gute Sichtbarkeit zu achten.