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Güllefahrten – Mitteilung an die Bevölkerung & Landwirte

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  • Landwirtschaft

Die Verwaltung der Gemeinde erhält in den letzten Tagen vermehrt Rückmeldungen und

Beschwerden aus der Bevölkerung über das wiederholte Ausbringen von Gülle auf

landwirtschaftlichen Flächen. Wir können sehr gut nachvollziehen, dass die damit

verbundene Geruchsbelästigung für viele Anwohnerinnen und Anwohner unangenehm

ist, insbesondere wenn sie über mehrere Tage anhält.

 

Gleichzeitig ist es wichtig, die Situation sachlich einzuordnen. Das Ausbringen von

Gülle ist nicht allein deshalb verboten, weil seit Wochen Trockenheit herrscht. Die

geltenden Regeln des „Programme de Gestion Durable de l’Azote“ sehen klare Vorgaben

und Sperrfristen vor. Nach den uns vorliegenden rechtlichen Informationen gilt auf

Wiesen insbesondere eine Sperrfrist vom 16. September bis einschließlich 31. Januar

für bestimmte mineralische und organische Dünger mit schneller Wirkung sowie für

sogenannten „fumier mou“, mit Ausnahme der natürlichen Rückführung durch Weidetiere.

 

Bis zu diesen Sperrfristen müssen landwirtschaftliche Betriebe ihre verfügbaren

Lagerkapazitäten und Güllegruben entsprechend bewirtschaften. Wenn die Witterung und

die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen, wird Gülle daher vor Beginn der

Sperrzeiten ausgebracht. Dabei handelt es sich grundsätzlich um einen natürlichen,

organischen Stickstoffdünger, der Teil eines landwirtschaftlichen Kreislaufs ist.

 

Dennoch ist ebenso festzuhalten, dass die derzeit anhaltende Trockenheit die

Geruchsbelästigung deutlich verstärken kann. Bei trockener, warmer und windiger Witterung

können Ammoniakverluste zunehmen, wodurch der Geruch intensiver und länger wahrgenommen

wird. Aus diesem Grund ist es aus Sicht des guten Miteinanders besonders wichtig, dass bei der

Ausbringung möglichst schonende Verfahren angewandt werden. Eine bodennahe Ausbringung

oder ein rasches Einarbeiten der Gülle kann die Dauer und Intensität der Geruchsbelästigung

deutlich verringern.

 

Ich möchte daher beide Seiten um gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Achtung bitten.

Die Landwirtschaft erfüllt eine wichtige Aufgabe und arbeitet innerhalb rechtlicher Vorgaben.

Gleichzeitig haben auch die Bürgerinnen und Bürger ein berechtigtes Interesse an Lebensqualität

und Rücksichtnahme in ihrem direkten Wohnumfeld.

 

Gerade in einer ländlich geprägten Gemeinde wie Burg-Reuland ist ein gutes Miteinander zwischen

Bevölkerung und Landwirtschaft besonders wichtig. Dazu gehört, dass Beschwerden ernst

genommen werden, aber auch, dass landwirtschaftliche Arbeiten nicht vorschnell verurteilt werden.

Umgekehrt ist es wünschenswert, dass landwirtschaftliche Betriebe bei empfindlichen Wetterlagen,

soweit möglich, besonders rücksichtsvoll planen und geeignete Ausbringungstechniken einsetzen.

 

Nur durch gegenseitiges Verständnis, offene Kommunikation und Rücksichtnahme kann ein

respektvolles Zusammenleben zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung gelingen.

 

Hochachtungsvoll

STELLMANN Alain