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Haltung von Haustieren: neue Regelung

  • Gemeindeverwaltung

Ab dem 1. Juli 2022 muss jeder Bürger, der in der Wallonischen Region ein Tier erwerben oder adoptieren will, beweisen, dass er über eine Haltegenehmigung für Haustiere verfügt.

Jeder Bürger besitzt von Geburt an die Haltegenehmigung für Haustiere. Diese wird nur dann entzogen, wenn der Bürger gegen die Tierschutzgesetzgebung verstößt.
Bei einem Entzug der Haltegenehmigung werden die betroffenen Personen entsprechend informiert.

Ab dem 1. Juli 2022 müssen Züchter, Verkäufer und Tierheime eine Bescheinigung verlangen, die beweist, dass der Käufer über seine Haltegenehmigung verfügt.
Die Bescheinigung ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich und bleibt 30 Tage nach Ausstellung gültig.

Von der Regelung sind folgende Tiere unter anderem betroffen:
Hunde, Katzen, exotische Tiere, Vögel, Hamster, Kaninchen, Frettchen, Mäuse, Fische, Hühner, Schildkröten, Reptilien, Pferde, Ziegen.
Prinzipiell sind alle Haustiere betroffen.
Gewerblich genutzte Tiere sind von der Regelung nicht betroffen.

Die Regelung bezieht sich nur auf Tiere, die nach dem 1. Juli 2022 gekauft oder adoptiert werden. Es ist keine Haltegenehmigung erforderlich für Tiere, die vor diesem Datum in Ihrem Besitz waren.

Sie können jederzeit während den Öffnungszeiten die Bescheinigung kostenlos bei der Gemeindeverwaltung Burg-Reuland beantragen bei:
Herrn Lothar FEYEN, Tel. : 080/329 014 oder per E-Mail: lothar.feyen@burg-reuland.be
Übergangsfrist bis zum 30. September 2022.

Bis zum 30. September 2022 kann die Bescheinigung beim Verkäufer, Züchter und Tierheim nachgereicht werden.
Ab Oktober 2022 muss die Bescheinigung bereits beim Verkauf oder der Adoption vorliegen.