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Grabaushebung oder Urnengraböffnung für eine Bestattung

Sterbefälle

Bei einem Sterbefall muss eine Person (möglichst ein Familienangehöriger bzw. der beauftragte Bestatter) im Standesamt der Gemeinde, in der der Todesfall eingetreten ist, vorstellig werden. Diese Person muss die durch einen Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, den Personalausweis sowie ggf. den Führerschein und das Heiratsbuch des Verstorbenen vorlegen.

Wenn die Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, nicht die Wohnsitzgemeinde des Verstorbenen ist, informiert diese die Wohnsitzgemeinde über den Sterbefall und stellt die Bestattungs- und Überführungserlaubnis aus.

Grabaushebung und Urnengraböffnung

WICHTIG: falls der Verstorbene auf einem Friedhof in der Gemeinde Burg-Reuland bestattet werden soll, muss entweder die Friedhofverwaltung in Thommen oder das Sekretariat des Bauhofs mindestens zwei volle Werktage vor dem Bestattungstermin darüber benachrichtigt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass das betreffende Grab nicht rechtzeitig ausgehoben werden kann.

Die durch das Gemeindepersonal durchgeführte Grabaushebung und -verfüllung sowie das Öffnen und Verschließen von Urnengräbern sind kostenlos. Für die Grabkonzessionen (Nutzungsrechte für Gräber) werden jedoch Gebühren erhoben.